Die GfE beantragt die Ausstiegsklausel 34.5 (Überschreitung der Investitionssumme) im Konsortialvertrag zum Zentralklinikum, wirksam werden zu lassen und neue Verhandlungen nicht aufzunehmen.

Die GfE beantragt die Ausstiegsklausel 34.5 (Überschreitung der Investitionssumme) im Konsortialvertrag zum Zentralklinikum, wirksam werden zu lassen und neue Verhandlungen nicht aufzunehmen.

Begründung:

Laut aktuellen Pressemeldungen sind in einem internen Bericht des niedersächsischen Sozialministeriums zur Krankenhausplanung und Krankenhausfinanzierung die Kosten für das Zentralklinikum in Georgsheil (oder Umgebung) mit 400 Mio. Euro beziffert. Diese Summe steht in einer Auflistung der zu unterstützenden Projekte in Niedersachsen und basiert nicht, wie Herr Claus Eppmann es öffentlich proklamiert, durch Verzug der beiden Bürgerentscheide, sondern vielmehr auf eine falsche Kostenermittlung. Damit ist die im Konsortialvertrag vereinbarte Summe von 250 Mio. Euro schon jetzt ohne Architektenentwurf hinfällig. Auch die 5% Ausstiegsklausel ist damit weit überschritten. Diese Summe jetzt einfach zu „aktualisieren“, so wie es Herr Eppmann sich vorstellt (siehe https://www.anevita.de/finanzierung/) , ist aus Sicht der GfE nicht rechtlich und auch nicht zielführend und würde eine große Unruhe bei den Emder Bürgern auslösen. Immerhin handelt es sich hier um Ratsbeschlüsse und notariell unterzeichnete Verträge, die man nicht x-beliebig verändern kann!

Mit Sicherheit ist die Summe von 400 Mio. Euro noch nicht die letzte ZK-Kostenkalkulation. Der Trend lässt schon heute eine noch höhere Kostenschätzung vermuten. Im Übrigen gibt es keine Ausarbeitung über die Finanzierung des Objektes! Gerade in diesem Punkt möchte die GfE unumstößliche Fakten vorgelegt bekommen! Allein die Zusage auf Unterstützung des Landes – und das vergleichbare Objekte mit 70 Prozent unterstützt wurden – ist nicht konkret genug! Wie also soll das Projekt finanziert werden? In Anbetracht der vom Ministerium genannten Summe kann auch die im Konsortialvertrag angestrebte 50 Prozent-Beteiligung auf keinen Fall für unsere Stadt in Frage kommen.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass Emden im Vergleich zum Landkreis Aurich weniger als 1/3 der Bevölkerung aufweist und diesbezüglich auch weniger als die Hälfte der geplanten 814 Betten in einer im Landkreis Aurich zu erbauenden Zentralklinik in Anspruch nehmen wird.

Beschlussvorlage der Abrechnung der Abwassergebühren für Schmutzwasser

Die Fraktion der Wählergemeinschaft GfE beantragt, dass die Abwassergebühren für Schmutzwasser in Zukunft nicht mehr durch den Fachbereich Städtische Abgaben vereinnahmt werden, sondern stattdessen durch die städtische Tochter, die Stadtwerke Emden GmbH, zusammen mit dem jeweiligen Frischwasserverbrauch der Kunden vereinnahmt wird und an die Stadt Emden ausgekehrt wird .

Die Verwaltung wird aufgefordert diese Möglichkeit zu prüfen und mit dem Abgabenbescheiden für 2017, spätestens jedoch ab 2018 entsprechend zu ändern.
Begründung:
Die Grundstückseigentümer klagen immer wieder darüber, dass eine gesetzliche Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern nicht möglich ist, da die Abwasserkosten immer rückwirkend im darauf folgenden Jahr von der Stadt den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt wird. Eine völlig unlogische Praxis, da tatsächlich entstandene Kosten erst im darauf folgenden Jahr in Rechnung gestellt werden. Diese Gebührenerhebung steht gegen die gesetzliche Pflicht, Nebenkosten in dem Jahr der Entstehung z.B. mit Mietern , abzurechnen.
Ferner ist es auch nicht nachzuvollziehen, wieso die Stadtwerke erst die Verbräuche ermittelt und diese dann mühselig und aufbereitet der Stadt übermitteln muss.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Grundstückseigentümer die Abwassergebühren auch nicht mehr mit den Vermieter abrechnen müssen.

Dies ist ein zusätzlicher Servicegewinn für die Emder Bürger.
Durch die unmittelbare und direkte Abrechnung zusammen mit den monatlichen Wasserverbrauchskosten der Stadtwerke erhält die Stadtkasse monatlich Beiträge und nicht vierteljährlich. Ferner wird Personal bei der Verwaltung für die Erfassung der Verbräuche, das Umlegen auf die Grundstückseigentümer gespart und Sachkosten verringert.
Alle Gemeinden und Kommunen im Umkreis von Emden handhaben diese schlanke Art des Gebühreneinzuges zum Vorteil der Bürger.
Beschlussvorlage:
Die GfE schlägt vor, dass spätestens ab 01.01.2018, die Schmutzwassergebühren zusammen mit den Frischwasserkosten durch die Stadtwerke Emden vereinnahmt werden.
Beschlussauswirkung:
Personalkostenersparnis bzw. Freisetzung von Personal für andere Aufgaben der Verwaltung bei der Stadt Emden , Erleichterung für Grundstückseigentümer.

Leerstände von Ladenlokalen in der Emder Innenstadt


 

In einer Beschlussvorlage wurde dem Vorstand der Stadt Emden von der Fraktion der Wählergemeinschft GfE, die Bildung einer Zwischennutzungsagentur im Rahmen der Stadtplanung und einem Leerstandmanager, beantragt.

Begründung:
Die Leerstände in Emden zeigen, dass die Stadt und der Einzelhandel im Umbruch sind. Der Handel findet nicht nur in der Fußgängerzone sondern vermehrt auch im Internet statt . Dieser Tatsache müssen wir uns stellen. Der Einkauf in der Stadt muss wieder zum Erlebniskauf werden. Auch Sauberkeit und Sicherheit müssen dazu beitragen, das die Menschen sich in den Zentren wohlfühlen.
Durch eine neue Generation von Arbeitnehmern, die ganz andere Lebensstile leben als die ihrer Eltern, beginnt eine neue Urbanität, die mit einem gleichzeitig wertigen und buntem Angebot an Waren und Dienstleistungen einhergeht. Zwischennutzung ist ein wertvolles Stadtentwicklungsinstrument und kann als eine, neben vielen weiteren Maßnahmen dazu beitragen, Innenstädte zu beleben. Städte wie „Wuppertal und Dinslaken“, und noch viele mehr, haben das schon erkannt und in Angriff genommen (z B. wurden von 400 Leerständen 76 zwischenvermittelt). Zwischennutzer erhalten und steigern die Attraktivität von Standort und Gebäude.
Leerstandmanageraufgaben sind:

*Förderung von Zwischennutzung zur Minimierung der Leerstände, Runder Tisch (Vermieter, Mieter, Stadtentwicklung, Verwaltung ,Agentur für Arbeit, Gründungszentren usw.)
*Beratung und Aktivierung der Eigentümer und Gewerbetreibenden Gewinnung neuer Unternehmen, Förderung der Angebotsvielfalt für verschiedene Käuferschichten, Durchführung von Imagekampagnen und Erweiterung der Öffentlichkeitsarbeit.

Beschlussvorlage:
Die GfE schlägt die Bildung einer Zwischennutzungsagentur im Rahmen der Stadtplanung , mit einem Leerstandmanager vor.

Beschlussvorlage Thema „Blaualgenbelastung Uphuser Meer“

In einem Schreiben an den Vorstand der Stadt Emden wendet sich die Wählergemeinschaft GfE dem massiven Umweltproblem am Uphuser Meer zu.

*Die Stadtverwaltung wird damit beauftragt, Lösungsmöglichkeiten für die hohe Phosphatbelastung und die damit verbundene Blaualgenbelastung (Cyanobakterien) für das Naherholungsgebiet Uphuser Meer und den nachgelagerten Gewässern zu verringern bzw. gänzlich auszuschließen, aufzuzeigen.

*Ferner soll die Verwaltung beauftragt werden Verhandlungen mit dem zuständigen Entwässerungsverband aufzunehmen um Alternativstandorte für die vorhandene Entwässerungspumpstation an der Straße „Zum Uphuser Meer“ und Alternativ-Einleitung in den Ems-Jade-Kanal zu eruieren.

*Außerdem sollen die Kosten für diese Maßnahme und die Beteiligung für die Stadt Emden daran ermittelt werden. Auch mögliche Förderungsmaßnahmen, z.B. aus der EU oder von Land oder Bund für Gewässerschutz sollen untersucht und ggf. beantragt werden.
Begründung:
Das Uphuser Meer ist für rund 180 Familien als Meerbudenbesitzer und viele Tagestouristen ein beliebtes Naherholungsgebiet. Auch für die Tierwelt ist das Uphuser Meer und die Umgebung ein Rückzugsort. Seit Jahren ist am Uphuser Meer ein Badeverbot an dem öffentlichen Strand verhängt worden, vermutlich zum Schutz der Emder Bevölkerung vor den Cyanobakterien.
Es existiert ein Gutachten, welches auch der Verwaltung vorliegt, indem die extrem hohen Werte von Phosphat auffällig sind. Diese hohen Phosphatwerte haben laut Gutachten zwei Ursachen. Zum einen, die ehemaligen Nutzung der Felder als Spülflächen und den damit hohen Phosphatgehalt, zum anderen, die Überdüngung durch den Auftrag von Gülle.
Laut Zeugen, die dies dokumentiert haben, findet hier sogar regelmäßig ein „Gülletourismus“ statt, teilweise Tanklastzüge mit 40.000 Litern aus Holland und das Aufbringen der Gülle mit sogenannten Schleppschläuchen.

Aufgrund der weiteren Einleitung des phosphatbelasteten Wassers aus den Entwässerungsgräben des Riepster Hammrichs durch die aktive Pumpstation „Zum Uphuser Meer“ findet de facto eine permanente Umweltverschmutzung statt. Diese Umweltverschmutzung muss gestoppt werden um das Uphuser Meer und die nachgelagerten Gewässer zu schützen.
Eine Alternative wäre an einer anderen Stelle eine neue Pumpstation zu bauen, die das phosphatbelastete Wasser in den Ems-Jade-Kanal pumpt. Der Ems-Jade-Kanal ist nicht nur Schifffahrtstraße sondern dient auch der Oberflächen-Entwässerung der Auricher Geestregion. Die Einleitung des phosphatbelasteten Wassers würde somit stark verdünnt in Richtung des Emder Hafens fließen und somit auch wieder die Ems eingeleitet werden, allerdings unter Umgehung des Uphuser Meeres.
Durch diese „Umleitung“ würde das Uphuser Meer und die nachgelagerten Gewässer nicht mehr durch hohen Phosphateintrag belastet werden. Die Wasserqualität würde spürbar und messbar verbessert werden.
Beschlussvorlage:
Die Wählergemeinschaft GfE schlägt vor, dass die Verwaltung Verhandlungen mit dem Entwässerungsverband aufnimmt, die bestehende Pumpstation „Zum Uphuser Meer“ aus Gründen des Umweltschutzes abzustellen, um die weitere Gewässerverschmutzung des Uphuser Meeres zu verhindern. Ferner sollen die Kosten für eine neue Pumpstation im Bereich des Ems-Jade-Kanal durch den Entwässerungsverband ermittelt werden und eine mögliche Kostenübernahme durch den Verband verhandelt werden.
Für den Fall das der Verband keinerlei oder nur geringe Kosten für den Neubau der Pumpstation übernimmt, sollte die Verwaltung prüfen ob es Fördermittel des Landes, Bund oder EU für diese Maßnahme gibt und diese ggf. frühzeitig beantragen. Die vorgenannte Beschlussvorlage sollte bis zum 31.05.2017 von der Verwaltung umgesetzt werden.
Nach Vorliegen der Ergebnisse und der Kosten sollen alle Fraktionen darüber informiert werden um ggf. weiter Beschlüsse zur Umsetzung der Maßnahme zu fassen.