Die Fraktion der Wählergemeinschaft GfE beantragt, dass die Abwassergebühren für Schmutzwasser in Zukunft nicht mehr durch den Fachbereich Städtische Abgaben vereinnahmt werden, sondern stattdessen durch die städtische Tochter, die Stadtwerke Emden GmbH, zusammen mit dem jeweiligen Frischwasserverbrauch der Kunden vereinnahmt wird und an die Stadt Emden ausgekehrt wird .

Die Verwaltung wird aufgefordert diese Möglichkeit zu prüfen und mit dem Abgabenbescheiden für 2017, spätestens jedoch ab 2018 entsprechend zu ändern.
Begründung:
Die Grundstückseigentümer klagen immer wieder darüber, dass eine gesetzliche Abrechnung der Nebenkosten mit den Mietern nicht möglich ist, da die Abwasserkosten immer rückwirkend im darauf folgenden Jahr von der Stadt den Grundstückseigentümern in Rechnung gestellt wird. Eine völlig unlogische Praxis, da tatsächlich entstandene Kosten erst im darauf folgenden Jahr in Rechnung gestellt werden. Diese Gebührenerhebung steht gegen die gesetzliche Pflicht, Nebenkosten in dem Jahr der Entstehung z.B. mit Mietern , abzurechnen.
Ferner ist es auch nicht nachzuvollziehen, wieso die Stadtwerke erst die Verbräuche ermittelt und diese dann mühselig und aufbereitet der Stadt übermitteln muss.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Grundstückseigentümer die Abwassergebühren auch nicht mehr mit den Vermieter abrechnen müssen.

Dies ist ein zusätzlicher Servicegewinn für die Emder Bürger.
Durch die unmittelbare und direkte Abrechnung zusammen mit den monatlichen Wasserverbrauchskosten der Stadtwerke erhält die Stadtkasse monatlich Beiträge und nicht vierteljährlich. Ferner wird Personal bei der Verwaltung für die Erfassung der Verbräuche, das Umlegen auf die Grundstückseigentümer gespart und Sachkosten verringert.
Alle Gemeinden und Kommunen im Umkreis von Emden handhaben diese schlanke Art des Gebühreneinzuges zum Vorteil der Bürger.
Beschlussvorlage:
Die GfE schlägt vor, dass spätestens ab 01.01.2018, die Schmutzwassergebühren zusammen mit den Frischwasserkosten durch die Stadtwerke Emden vereinnahmt werden.
Beschlussauswirkung:
Personalkostenersparnis bzw. Freisetzung von Personal für andere Aufgaben der Verwaltung bei der Stadt Emden , Erleichterung für Grundstückseigentümer.