Erhalt der Arbeitsplätze der Nordseewerke Emden
Richtigstellung und Stellungnahme zum Bericht in der OZ vom 11.10.2017
Sehr geehrter Frau Rohlfs-Jacobs,
Zur Emsschule möchte ich aus Sicht der Wählergemeinschaft GfE einige Dinge in Ihrem Bericht richtigstellen, bzw. auch Behauptungen von Herrn Bongartz nicht so im Raum stehen lassen. Wir haben dazu folgende Punkte aufgestellt:
1. Wir , die GfE, waren verwundert, wieso der Verein ANNO, einen Antrag auf erneute Prüfung auf Denkmalschutz der Emschule beim Ministerium beantragt hat, da aus unserer Sicht es zu diesem Zeitpunkt nicht förderlich ist. Einen möglichen Antrag kann der Verein gerne auch noch zu einem späteren Zeitpunkt stellen, nämlich dann, wenn eine Nutzung feststeht, ein Nutzer oder Investor feststeht, Baukosten ermittelt sind, baubehördliche Fragen geklärt, der Umgang von möglichen Schadstoffen geklärt ist und man letztendlich überhaupt aus Hannover eine verbindliche Höhe der zu erwartenden Förderung erhält. Wenn diese ganzen Punkte geklärt sind und man danach zu der Erkenntnis kommt, dass für den Erhalt der Emsschule der Denkmalschutz von Vorteil ist, so sind wir die letzten die so einen Antrag nicht unterstützen würden.
2. Mit diesem Antrag, sollte er positiv entscheiden werden, wird die GEWOBA vermutlich von diesem Projekt Abstand nehmen und die Stadt Emden bekommt die Emsschule wieder zurück. Eine marode und ungenutzte Immobilie, die dann ZWINGEND erhalten werden muss. Dies ist nur mit einem hohen finanziellen Aufwand möglich, ohne dass dagegen Mieteinahmen oder andere Erträge stehen.
3. Der Wählergemeinschaft GfE und auch den anderen Fraktionen, liegt bis zum heutigen Tage keine finale Entscheidungsgrundlage vor. Die Sachverhalte Verkauf an GEWOBA, Schadstoffe, marode Dachkonstruktion, Gebäudegeometrie (z.B. hohe Geschoßhöhen), fehlender Platz für Fahrstuhl im Gebäude, Nutzung als Wohnungen, dann noch zu einer geringen und sozialverträglichen Miete, oder andere Nutzung ist hoch komplex. Im Gegenteil durch das Einbringen einer weiteren Variablen, dem Denkmalschutz, ist die Gemengelage um einiges komplexer und damit die Entscheidung nicht einfacher geworden.
4. Das Rot-Grüne Landesregierung in Niedersachsen hat seit Jahren das Budget für den Denkmalschutz kontinuierlich zurückgefahren. So ist die Wahrscheinlichkeit, dass überhaupt direkte Zuschüsse, für die Sanierung der Emsschule in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden relativ gering.
5.1. Vorteil wenn Gebäude unter Denkmalschutz:
Direkte finanzielle Förderung und zusätzlich Sonderabschreibung nach § 7i und § 10 EStg bis zu 12 Jahren
5.2. Nachteil wenn Gebäude unter Denkmalschutz:
Es sind besondere Maßnahmen bei der Sanierung zu berücksichtigen, dies ist mit wesentlich höheren Bau- und Sanierungskosten verbunden. Ferner hat die Denkmalschutzbehörde ein nicht unerhebliches Mitbestimmungsrecht, was die Baukosten zusätzlich erhöht.
6. Der Erhalt eines historischen Gebäudes ist für eine Kommune sicherlich ohne Denkmalschutz leichter zu bewerkstelligen als mit Denkmalschutz, da alle baulichen Maßnahmen unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes kostspielig sind.
7. Bei der jetzigen Konstellation, eine städtische Tochter oder die Stadt Emden ist Eigentümer, fällt die durchaus interessante Sonderabschreibung gem. EStG weg. Die Stadt kann keine steuerlichen Effekte aus dieser Sonderabschreibung gem. EStG generieren. Es bleibt lediglich die direkt finanzielle Förderung aus Denkmalschutz
8. So betragen z.B. die Mittel im Land Niedersachsen für „Städtebaulichen Denkmalschutz“ dieses Jahr 13,71 Millionen Euro inkl. der Bundesfinanzhilfen. So fließen z.B. aus diesem Etat für die Altstadt von Leer insgesamt 600.000 € oder für den Ortskern Greetsiel 400.000 € gefördert worden. Selbst wenn man mit viel Optimismus an eine Förderwilligkeit glaubt, so wird der Förderbetrag weit unter dem liegen was die beiden oben genannte Maßnahmen an Förderung bewilligt bekommen haben. Das der Verein ANNO glaubt, mit einer möglichen, recht geringen Förderung die erhöhten Bau- und Sanierungskosten unter Denkmalschutzgesichtspunkten „aufzufangen“, ist schon ehrgeizig.
9. Die Wählergemeinschaft ist für sozialen Wohnungsbau, wenn dieser von der Stadt oder deren Tochter GEWOBA realisiert werden kann. Dazu müssen bereitstehende Fördermittel aus Bundesmittel angefordert werden, ohne Bundes- oder Landesmittel ist sozialer Wohnungsbau eine „Sozialutopie“. Insbesondere wenn dann noch ein historisches Schulgebäude zu Wohnungen umgebaut werden soll.
10. Auch mir fehlt das Verständnis für die Aussagen von Herrn Bongartz und diese sind schlicht falsch, wenn er immer wieder behauptet, die Wählergemeinschaft habe im Wahlkampf geäußert, das Apollo-Kino zu verkaufen. Wir haben im Wahlkampf immer damit geworben, dass wir einem Ankauf der Immobilie, dazu schon bei Ankauf unter Denkmalschutz stehend, nie zugestimmt hätten, „Mit uns nicht“. Das diese Immobilie nun aber als buchstäbliche „Altlast“ und „politischem Erbe“ der SPD nicht wegzudiskutieren ist, sollte jedem klar sein. Durch unsere Forderungen bzgl. der Änderungen an den Mietvertrag und Vorgaben für eine Vermietung hat die der Mehrheit des Emder Rates, übrigens nicht nur mit der SPD, bei dieser Ausgangslage das Beste gemacht. Ein finanziell tragfähiges Konzept für die Nutzung und gleichzeitig den Erhalt dieses unter Denkmalschutzstehendem Gebäude. Hinzu eine Bereicherung für die Innenstadt.
Dies sollte Herr Bongartz endlich einmal zur Kenntnis nehmen, und die GfE nicht jedes Mal latent der Wählertäuschung zu bezichtigen. Unser Wahlprogramm werden wir die nächsten 4 Jahre weiterhin verfolgen und nicht aus den Augen verlieren. Im Gegensatz zur CDU bleiben wir unseren Wahlprogamm treu. Ich werde Herrn Bongartz nächste Woche nochmals einen Wahlflyer übergeben, den er dann unter sein Kopfkissen legen mag. Vielleicht hilft es ja bei der Verarbeitung der letzten Kommunalwahl und der Realisation der Mehrheitsverhältnisse im Emder Rat.
Ich bitte Sie im Rahmen eines Berichtes einige Punkte klarzustellen und vielleicht auch mal unsere Meinung dem Emder Bürger nahe zu bringen. Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Eichhorn,
Fraktionsvorsitzender GfE
Stellungnahme der GfE zum Pressebericht in der EZ, vom 18.02.2017.
Thema: Die Skaterbahn verliert Fürsprecher
So titelt die EZ in ihrer Ausgabe vom 18.02.2017. Die Begründung für diese Haltung des Stadtsportbundes Emden wird gleich mitgeliefert.
Die GfE hat in ihrem Wahlprogramm zur Kommunalwahl am 11.09.2017, dies bereits mit aufgenommen, dass eine solche Skaterbahn in Emden erstellt werden soll. Das ohne Vor-Bedingungen und zur freien Nutzung. Zu dieser Aussage steht die GfE noch immer, genauso wie für ihre Zustimmung zum Kunstrasenplatz. Auch hier wurden von der GfE keine Vorbedingungen erhoben.
Wir sollten die Kirche im Dorf lassen! Hier z. B. zu fordern in Hinte gibt es ja eine Bahn und wenn ihr wollt in Aurich gibt es auch eine, nur in Emden nicht und wenn ihr das wollt müsst ihr (Jugendliche) erst einen Verein gründen. Das ist aus Sicht der GfE am Thema vorbei. Die nächste Stufe wäre dann vielleicht, jeder Kinderspielplatz wo eine Turnstange aufgestellt ist, muss Mitglied in einem Sportverein sein oder einen Verein gründen und dann Mitglied im Sportbund werden.
Dieses sollte nicht die Wirklichkeit in Emden werden und so sind wir, die GfE , uneingeschränkt für den geplanten Bau der Skaterbahn und dies zur freien Nutzung ohne Vorbedingungen.
Wir möchten der Emder Jugend nicht zumuten bis nach Aurich fahren zu müssen um dort eine Skaterbahn benutzen zu dürfen. (Welch ein Armutszeugnis für Emden für eine solche Forderung.)
Hinderikus Broer
Emden, d. 24.02.2017