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GfE will mit Veröffentlichung ihrer Anträge zum Emder Krankenhaus mehr Transparenz für betroffene Bürger schaffen

Emden. Die Emder Wählergemeinschaft „Gemeinsam für Emden“, GfE, hat in den vergangenen Wochen mehrere Anträge an den Oberbürgermeister der Stadt Emden gestellt. Es geht dabei um mögliche negative wirtschaftliche Auswirkungen für die Stadt durch die Schließung des Emder Krankenhauses, die Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Krankenhaus sowie um die Notfallversorgung bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik. „Im Sinne größtmöglicher Transparenz für den Bürger in diesen für ihn relevanten Themenbereichen haben wir uns entschlossen, den kompletten Antragsschriftverkehr samt Antworten der Stadt zur Veröffentichung zur Verfügung zu stellen,“ erklärt GfE-Sprecher Rainer Mettin. 

  • GfE Antrag zur Tagesordnung der nächsten Ratssitzung im öffentlichen Teil Gutachten über negative wirtschaftliche Auswirkungen nach einer Schließung des HSK für die Stadt und Einwohner

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kruithoff,

im Namen der GfE-Fraktion im Rat der Stadt Emden beantragen wir die Aufnahme des nachfolgenden Punktes in die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung:

Antrag:

Beauftragung eines Gutachtens zur Überprüfung von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer Schließung des Emder Krankenhauses durch einen unabhängigen Gutachter

Begründung:

Bei der damaligen BDO-Machbarkeitsstudie ging es ausschließlich um die Prüfung einer Zentralklinik und die Schließung der drei Krankenhäuser in Emden, Aurich und Norden. Eine Weiterführung des Emder HSK wurde nie geprüft. Dem Rat und den Emder Einwohnern liegen keine Erkenntnisse vor, wie die wirtschaftliche Entwicklung nach einer Schließung des Emder Krankenhauses aussehen könnte und welche negativen Folgen diese mit sich zieht. Über 900 Arbeitsplätze gehen in Emden verloren durch die Abwanderung in den Landkreis Aurich. Eine nicht benennbare Anzahl von Betrieben in Emden wird teilweise durch eine Schließung des HSK durch Zulieferung, Reinigung usw. direkt und indirekt betroffen.

Die GfE befürchtet, dass mit dem bereits bestehendem Ärztemangel durch das Wegfallen des HSK ein noch größerer Nachteil in der Gesundheitsversorgung für die Emder Einwohner forciert werden könnte. Allein die am Krankenhaus angegliederten Fachärzte haben sich wegen des Krankenhauses dort angesiedelt. Emden hat augenblicklich lediglich eine HNO- Arzt-Praxis, die mit Belegbetten im Emder Krankenhaus arbeitet.

Laut damaligen Berechnungen würde auch der Leerstand des HSK jährlich eine Summe von ca. 350.000 Euro verschlingen.    

  • Erster Antrag der GfE im Mai 2020 zur Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Hans-Susemihl-Krankenhaus

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kruithoff,

Das Emder Krankenhaus ist, wie auch andere Kliniken im Lande, dazu aufgefordert worden den normalen Betrieb wieder hochzufahren.

Die GfE fordert in diesem Zusammenhang vorrangig eine unverzügliche Weiterführung der Kinderabteilung im Emder HSK. Für Emder Familien ist es eine absolute Zumutung, ihre kranken Kinder in Aurich oder in anderen Krankenhäusern in der Umgebung in Behandlung zu geben und dort besuchen zu müssen. Überdies hinaus genießt die Emder Kinderklinik weit über die ostfriesischen Grenzen hinaus einen sehr guten Ruf.

Da wir davon ausgehen müssen, dass Corona uns alle noch über eine längere Zeit begleiten und vermutlich in Infektionswellen auftreten wird, sollte im Klinikum an einer dauerhaften Lösung gearbeitet werden, die es ermöglicht, Patienten mit hochansteckenden Erkrankungen wie dem Coronavirus, sicher zu versorgen. Dafür sind aber andere Räumlichkeiten, als die Kinderstation, sogar auf der gleichen Etage im HSK herzurichten!

  • Zweiter Antrag der GfE im August 2020 zur Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Hans-Susemihl-Krankenhaus

Die GfE fordert Sie als verantwortlichen Vertreter unserer Stadt und als Konsorte der Trägergesellschaft erneut auf, dafür zu sorgen, dass der Betrieb der Kinderklinik im HSK wieder aufgenommen wird.

Es kann nicht sein, das für vier bis fünf Corona-Patienten eine ganze Abteilung, in diesem Fall die Emder Kinderklinik, geschlossen wurde. Außerdem sollte Corona gerade in dieser Hinsicht nicht als Alibifunktion herhalten.

Claus Eppmann als Geschäftsführer der Trägergesellschaft hat auf vielen Veranstaltungen ausdrücklich betont, dass alle vorhandenen Abteilungen in den jetzigen Krankenhäusern bis zur Eröffnung einer Zentralklinik erhalten bleiben. Bislang steht noch die Frage der Zuschüsse für die ZK im Raum – aber die Kinderklinik wird einfach schon geschlossen! Ein MVZ ersetzt keine Fachabteilung, das zeigt jetzt bereits die negative Entwicklung der Geburtenrate in Emden. Das kann doch nicht hingenommen werden! Es kann nicht angehen, dass Gebärende zur Geburt ihres Kindes andere Städte aufsuchen müssen, weil hier die Kinderklinik geschlossen ist.

Wir sehen Sie als Oberbürgermeister in der Verantwortung den Emder Bürgern, bzw. den Kindern und Jugendlichen gegenüber, die wohnortnahe medizinische Versorgung wieder herzustellen.

Die weiteren Begründungen entnehmen Sie bitte dem nochmals beigefügten ersten Antrag.

Sollte es der Trägergesellschaft um die finanzielle Belastung der Kinderklinik gehen, sei noch folgendes angemerkt:

Um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen wird inzwischen von mehreren Ministerpräsidenten/innen das Abschaffen der Fallpauschalen gefordert, ein Antrag diesbezüglich wird am 18. September im Bundesrat eingebracht. Auch in der deutschen Ärztezeitung usw. plädieren die Ärzte für den Wegfall des DRG-Fallpauschalen- Systems.

  • Antwort des Oberbürgermeisters zum Antrag „Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Hans-Susemihl-Krankenhaus“

« Moin, sehr geehrter Herr Eichhorn,

mit Ihrem Schreiben vom 8. Mai 2020 haben Sie die Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Hans-Susemihl-Krankenhaus gefordert. Die Aufforderung zum Hochfahren und Wiederaufnehmen des normalen Betriebes an die Krankenhäuser steht unter den Prämissen der niedersächsischen Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19. 

Darin wurden die Krankenhäuser dazu verpflichtet, 20 Prozent der Behandlungskapazität auf Normalstation und 25 Prozent der intensivmedizinischen Behandlungskapazität mit maschineller Beatmungsmöglichkeit für die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten freizuhalten. Darüber hinaus sind die Krankenhäuser dazu verpflichtet, ihre Behandlungskapazität für an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall innerhalb von 72 Stunden um weitere 20 Prozent der Behandlungskapazität zu erhöhen (Sicherheitsreserve).

Um die Sicherheitsreserve innerhalb von 72 Stunden aktivieren zu können sind die Krankenhäuser aufgefordert, die Trennung von Patientenströmen nach an COVID-19 Infizierten und Nicht-COVID-19 Infizierten aufrecht zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, eine Schleusenstation für Patientinnen und Patienten einzurichten, bei denen das notwendige negative Abstrichergebnis der Corona-Testung für die Weiterbehandlung im Krankenhaus noch nicht vorliegt. 

Für die Aufrechterhaltung der Schleusenstation werden die Räumlichkeiten der Kinderstation dringend benötigt.

Eine Abschätzung des weiteren Infektionsverlaufes nach der Lockerung der Auflagen läßt sich seriös nicht vornehmen, wann wieder zu den alten Zuständen zurückgekehrt werden kann, ist nicht absehbar. Die Verordnung tritt entsprechend erst mit Ablauf des 30.09.2020 außer Kraft.

In der aktuellen Situation geht es ausschließlich darum, für die Patientinnen und Patienten des Klinikum Emden die unter diesen Umständen bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Die Maßnahmen und Einschränkungen am Klinikum Emden dienen entsprechend ausschließlich diesem Zweck und haben nicht das Ziel, kostenreduzierende oder kostenoptimierende Konzepte umzusetzen.

Wie sich die weitere Entwicklung der Krankenhäuser an den drei Standorten darstellt, wird in einem weiteren Prozess erarbeitet. Diesbezügliche Entscheidungen obliegen dann dem Aufsichtsrat und liegen nicht im Ermessen der Geschäftsführung. 

Eine dauerhafte Schließung der Pädiatrie in Emden wäre im Übrigen eine Entscheidung, die nicht ohne Beteiligung des Land Niedersachsen getroffen werden kann. »

  • Antrag der GfE: Detaillierte Auskunft über die im Bürgerentscheid am 26. Mai 2019 abgestimmte „Rund-um-die-Uhr“-Notfallversorgung.

Wir beantragen eine detaillierte Darstellung, wie die im Bürgerentscheid angesprochene „Rund-um-die Uhr-Notfallversorgung“ für die Emder Einwohner aussehen und funktionieren soll und wer dafür verantwortlich sein wird. Diesbezüglich erwarten wir eine ausführliche, verbindliche Definition!

« Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Kruithoff,

seit dem Bürgerentscheid am 26. Mai 2019 sind inzwischen mehr als 14 Monate vergangen und eine konkrete Information durch die Verwaltung zur Notfallversorgung liegt seitdem noch nicht vor. Die GfE kann ein Vorankommen diesbezüglich nicht erkennen. Von einer Sicherstellung der von den Bürgern im Bürgerentscheid bestätigten „Rund-um-die Uhr- Notfallversorgung“ ist nichts mehr zu hören.

Da aber der Bürgerentscheid durch den Rat abgesegnet und von ihm und der Verwaltung initiiert wurde, sehen wir die Stadt in der Verantwortung der Notfallversorgung – nicht nur nach einem eventuellem Bau einer Zentralklinik.

Die Emder Bürger haben nach nunmehr über einem Jahr und zwei Monaten der Unsicherheit zum Thema Notfallversorgung, dass Recht auf eine ausführliche Darstellung, wie die „Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung“, die den Bürgern immerhin durch den Bürgerentscheid zugesichert wurde, funktionieren soll.

Wir bitten um eine sehr zeitnahe Beantwortung unseres Antrages.

Hier zur Erinnerung der Wortlaut der Fragestellung:

„Sind Sie dafür, dass Ihre Stadt Emden unter Beibehaltung einer Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung in Emden

gemeinsam mit dem Landkreis Aurich eine neue kommunale Klinik im Raum Georgsheil baut?“ »

  • Antwortschreiben der Stadt zur GfE Anfrage vom 23.07.20 zur Notfallversorgung bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik:

« Eine Notfallversorgung wird gewährleistet durch

1. Hausarzt- und Facharztpraxen im Stadtgebiet und medizinische Notfallzentren an den Klinikstandorten (werktags)

2. Anwesenheits- und Fahrdienst der KV-Bereitschaft außerhalb der normalen Sprechstundenzeiten (mittwochs, freitags, am Wochenende und an Feiertagen)

3. Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch die zentrale Notaufnahme des Krankenhauses

4. Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch Notarzt- und Rettungsdienst (stationiert an oder in der Nähe aller Krankenhausstandorte)

– Derzeit Planung einer zusätzlichen Notfall-Triage-Praxis an jedem Standort, besetzt mit einem Allgemeinmediziner oder hausärztlichen Internisten des Krankenhauses, integriert in die zentrale Notaufnahme, in enger Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung („Ein-Tresen-Lösung“, sog. Braunschweiger Modell)

Ziel: Umsetzung nach notwendigen Umbauarbeiten im kommenden Jahr

– Abhängig von den zu erwartenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA): Implementierung eines INZ (Integriertes Notfall-Zentrum) in Aurich (nach den derzeitigen Strukturvorgaben ist eine kardiologische Fachabteilung mit Herzkatheterlabor Voraussetzung dafür)

– Ab Inbetriebnahme der Zentralklinik: 1 .-4. wie oben

Geplant: – Notfall-Triage-Praxen an den „Altstandorten“ mit telemedizinischer Anbindung an das Zentralklinikum Rund-um-die-Uhr-Anlaufstelle für „fußläufige“ Notfälle (leichte Fälle werden vor Ort therapiert bzw. der hausärztlichen bzw. fachärztlichen Weiterbehandlung zugeführt, schwere Fälle werden von der Notfall-Triage-Praxis beispielsweise per Rettungsdienst in die Zentralklinik verbracht)

(Ggf. zusätzlicher Notarztstandort am Zentralklinikum, ggf. zusätzliche oder erweiterte Rettungswache in der Nähe des Zentralklinikums Voraussetzung: Veränderungen des Rettungsdienstbedarfsplans)

Bei den Punkten 3. und 4. ist mit „Krankenhaus“ die Zentralklinik gemeint, da dann die drei Krankenhäuser in den Städten Emden, Aurich und Norden nicht mehr existieren! »

  • So sieht die „Rund-um-die-Uhr Notfallversorgung“ der Emder Bürger aus, für die sie am 26. Mai 2019 bei dem Bürgerentscheid abgestimmt haben!

Rainer Mettin:  « Unter der „Beibehaltung einer Rund-um-die-Uhr“-Notfallversorgung in Emden…“ » haben sich die Emder Bürger und die GfE nach der Schließung des HSK etwas anderes vorgestellt!  »


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