![PM VorwĂŒrfe Hebammen[13486]](https://gemeinsam-fuer-emden.de/wp-content/uploads/2021/08/PM-Vorw%C3%BCrfe-Hebammen13486.jpg)

Emden. Die Emder WĂ€hlergemeinschaft âGemeinsam fĂŒr Emdenâ, GfE, hat in den vergangenen Wochen mehrere AntrĂ€ge an den OberbĂŒrgermeister der Stadt Emden gestellt. Es geht dabei um mögliche negative wirtschaftliche Auswirkungen fĂŒr die Stadt durch die SchlieĂung des Emder Krankenhauses, die Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Krankenhaus sowie um die Notfallversorgung bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik. âIm Sinne gröĂtmöglicher Transparenz fĂŒr den BĂŒrger in diesen fĂŒr ihn relevanten Themenbereichen haben wir uns entschlossen, den kompletten Antragsschriftverkehr samt Antworten der Stadt zur Veröffentichung zur VerfĂŒgung zu stellen,â erklĂ€rt GfE-Sprecher Rainer Mettin.Â
- GfE Antrag zur Tagesordnung der nĂ€chsten Ratssitzung im öffentlichen Teil Gutachten ĂŒber negative wirtschaftliche Auswirkungen nach einer SchlieĂung des HSK fĂŒr die Stadt und Einwohner
Sehr geehrter Herr OberbĂŒrgermeister Kruithoff,
im Namen der GfE-Fraktion im Rat der Stadt Emden beantragen wir die Aufnahme des nachfolgenden Punktes in die Tagesordnung der kommenden Stadtratssitzung:
Antrag:
Beauftragung eines Gutachtens zur ĂberprĂŒfung von negativen wirtschaftlichen Auswirkungen bei einer SchlieĂung des Emder Krankenhauses durch einen unabhĂ€ngigen Gutachter
BegrĂŒndung:
Bei der damaligen BDO-Machbarkeitsstudie ging es ausschlieĂlich um die PrĂŒfung einer Zentralklinik und die SchlieĂung der drei KrankenhĂ€user in Emden, Aurich und Norden. Eine WeiterfĂŒhrung des Emder HSK wurde nie geprĂŒft. Dem Rat und den Emder Einwohnern liegen keine Erkenntnisse vor, wie die wirtschaftliche Entwicklung nach einer SchlieĂung des Emder Krankenhauses aussehen könnte und welche negativen Folgen diese mit sich zieht. Ăber 900 ArbeitsplĂ€tze gehen in Emden verloren durch die Abwanderung in den Landkreis Aurich. Eine nicht benennbare Anzahl von Betrieben in Emden wird teilweise durch eine SchlieĂung des HSK durch Zulieferung, Reinigung usw. direkt und indirekt betroffen.
Die GfE befĂŒrchtet, dass mit dem bereits bestehendem Ărztemangel durch das Wegfallen des HSK ein noch gröĂerer Nachteil in der Gesundheitsversorgung fĂŒr die Emder Einwohner forciert werden könnte. Allein die am Krankenhaus angegliederten FachĂ€rzte haben sich wegen des Krankenhauses dort angesiedelt. Emden hat augenblicklich lediglich eine HNO- Arzt-Praxis, die mit Belegbetten im Emder Krankenhaus arbeitet.
Laut damaligen Berechnungen wĂŒrde auch der Leerstand des HSK jĂ€hrlich eine Summe von ca. 350.000 Euro verschlingen.  Â
- Erster Antrag der GfE im Mai 2020 zur Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Hans-Susemihl-Krankenhaus
Sehr geehrter Herr OberbĂŒrgermeister Kruithoff,
Das Emder Krankenhaus ist, wie auch andere Kliniken im Lande, dazu aufgefordert worden den normalen Betrieb wieder hochzufahren.
Die GfE fordert in diesem Zusammenhang vorrangig eine unverzĂŒgliche WeiterfĂŒhrung der Kinderabteilung im Emder HSK. FĂŒr Emder Familien ist es eine absolute Zumutung, ihre kranken Kinder in Aurich oder in anderen KrankenhĂ€usern in der Umgebung in Behandlung zu geben und dort besuchen zu mĂŒssen. Ăberdies hinaus genieĂt die Emder Kinderklinik weit ĂŒber die ostfriesischen Grenzen hinaus einen sehr guten Ruf.
Da wir davon ausgehen mĂŒssen, dass Corona uns alle noch ĂŒber eine lĂ€ngere Zeit begleiten und vermutlich in Infektionswellen auftreten wird, sollte im Klinikum an einer dauerhaften Lösung gearbeitet werden, die es ermöglicht, Patienten mit hochansteckenden Erkrankungen wie dem Coronavirus, sicher zu versorgen. DafĂŒr sind aber andere RĂ€umlichkeiten, als die Kinderstation, sogar auf der gleichen Etage im HSK herzurichten!
- Zweiter Antrag der GfE im August 2020 zur Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Hans-Susemihl-Krankenhaus
Die GfE fordert Sie als verantwortlichen Vertreter unserer Stadt und als Konsorte der TrĂ€gergesellschaft erneut auf, dafĂŒr zu sorgen, dass der Betrieb der Kinderklinik im HSK wieder aufgenommen wird.
Es kann nicht sein, das fĂŒr vier bis fĂŒnf Corona-Patienten eine ganze Abteilung, in diesem Fall die Emder Kinderklinik, geschlossen wurde. AuĂerdem sollte Corona gerade in dieser Hinsicht nicht als Alibifunktion herhalten.
Claus Eppmann als GeschĂ€ftsfĂŒhrer der TrĂ€gergesellschaft hat auf vielen Veranstaltungen ausdrĂŒcklich betont, dass alle vorhandenen Abteilungen in den jetzigen KrankenhĂ€usern bis zur Eröffnung einer Zentralklinik erhalten bleiben. Bislang steht noch die Frage der ZuschĂŒsse fĂŒr die ZK im Raum â aber die Kinderklinik wird einfach schon geschlossen! Ein MVZ ersetzt keine Fachabteilung, das zeigt jetzt bereits die negative Entwicklung der Geburtenrate in Emden. Das kann doch nicht hingenommen werden! Es kann nicht angehen, dass GebĂ€rende zur Geburt ihres Kindes andere StĂ€dte aufsuchen mĂŒssen, weil hier die Kinderklinik geschlossen ist.
Wir sehen Sie als OberbĂŒrgermeister in der Verantwortung den Emder BĂŒrgern, bzw. den Kindern und Jugendlichen gegenĂŒber, die wohnortnahe medizinische Versorgung wieder herzustellen.
Die weiteren BegrĂŒndungen entnehmen Sie bitte dem nochmals beigefĂŒgten ersten Antrag.
Sollte es der TrÀgergesellschaft um die finanzielle Belastung der Kinderklinik gehen, sei noch folgendes angemerkt:
Um die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen wird inzwischen von mehreren MinisterprĂ€sidenten/innen das Abschaffen der Fallpauschalen gefordert, ein Antrag diesbezĂŒglich wird am 18. September im Bundesrat eingebracht. Auch in der deutschen Ărztezeitung usw. plĂ€dieren die Ărzte fĂŒr den Wegfall des DRG-Fallpauschalen- Systems.
- Antwort des OberbĂŒrgermeisters zum Antrag âWiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Hans-Susemihl-Krankenhausâ
« Moin, sehr geehrter Herr Eichhorn,
mit Ihrem Schreiben vom 8. Mai 2020 haben Sie die Wiederinbetriebnahme der Kinderstation im Emder Hans-Susemihl-Krankenhaus gefordert. Die Aufforderung zum Hochfahren und Wiederaufnehmen des normalen Betriebes an die KrankenhĂ€user steht unter den PrĂ€missen der niedersĂ€chsischen Verordnung ĂŒber BeschrĂ€nkungen im Krankenhausbetrieb zur BekĂ€mpfung der Corona-Virus-Krankheit COVID-19.Â
Darin wurden die KrankenhĂ€user dazu verpflichtet, 20 Prozent der BehandlungskapazitĂ€t auf Normalstation und 25 Prozent der intensivmedizinischen BehandlungskapazitĂ€t mit maschineller Beatmungsmöglichkeit fĂŒr die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten freizuhalten. DarĂŒber hinaus sind die KrankenhĂ€user dazu verpflichtet, ihre BehandlungskapazitĂ€t fĂŒr an COVID-19 erkrankten Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall innerhalb von 72 Stunden um weitere 20 Prozent der BehandlungskapazitĂ€t zu erhöhen (Sicherheitsreserve).
Um die Sicherheitsreserve innerhalb von 72 Stunden aktivieren zu können sind die KrankenhĂ€user aufgefordert, die Trennung von Patientenströmen nach an COVID-19 Infizierten und Nicht-COVID-19 Infizierten aufrecht zu erhalten. Dazu ist es erforderlich, eine Schleusenstation fĂŒr Patientinnen und Patienten einzurichten, bei denen das notwendige negative Abstrichergebnis der Corona-Testung fĂŒr die Weiterbehandlung im Krankenhaus noch nicht vorliegt.Â
FĂŒr die Aufrechterhaltung der Schleusenstation werden die RĂ€umlichkeiten der Kinderstation dringend benötigt.
Eine AbschĂ€tzung des weiteren Infektionsverlaufes nach der Lockerung der Auflagen lĂ€Ăt sich seriös nicht vornehmen, wann wieder zu den alten ZustĂ€nden zurĂŒckgekehrt werden kann, ist nicht absehbar. Die Verordnung tritt entsprechend erst mit Ablauf des 30.09.2020 auĂer Kraft.
In der aktuellen Situation geht es ausschlieĂlich darum, fĂŒr die Patientinnen und Patienten des Klinikum Emden die unter diesen UmstĂ€nden bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen. Die MaĂnahmen und EinschrĂ€nkungen am Klinikum Emden dienen entsprechend ausschlieĂlich diesem Zweck und haben nicht das Ziel, kostenreduzierende oder kostenoptimierende Konzepte umzusetzen.
Wie sich die weitere Entwicklung der KrankenhĂ€user an den drei Standorten darstellt, wird in einem weiteren Prozess erarbeitet. DiesbezĂŒgliche Entscheidungen obliegen dann dem Aufsichtsrat und liegen nicht im Ermessen der GeschĂ€ftsfĂŒhrung.Â
Eine dauerhafte SchlieĂung der PĂ€diatrie in Emden wĂ€re im Ăbrigen eine Entscheidung, die nicht ohne Beteiligung des Land Niedersachsen getroffen werden kann. »
- Antrag der GfE: Detaillierte Auskunft ĂŒber die im BĂŒrgerentscheid am 26. Mai 2019 abgestimmte âRund-um-die-Uhrâ-Notfallversorgung.
Wir beantragen eine detaillierte Darstellung, wie die im BĂŒrgerentscheid angesprochene âRund-um-die Uhr-Notfallversorgungâ fĂŒr die Emder Einwohner aussehen und funktionieren soll und wer dafĂŒr verantwortlich sein wird. DiesbezĂŒglich erwarten wir eine ausfĂŒhrliche, verbindliche Definition!
« Sehr geehrter Herr OberbĂŒrgermeister Kruithoff,
seit dem BĂŒrgerentscheid am 26. Mai 2019 sind inzwischen mehr als 14 Monate vergangen und eine konkrete Information durch die Verwaltung zur Notfallversorgung liegt seitdem noch nicht vor. Die GfE kann ein Vorankommen diesbezĂŒglich nicht erkennen. Von einer Sicherstellung der von den BĂŒrgern im BĂŒrgerentscheid bestĂ€tigten âRund-um-die Uhr- Notfallversorgungâ ist nichts mehr zu hören.
Da aber der BĂŒrgerentscheid durch den Rat abgesegnet und von ihm und der Verwaltung initiiert wurde, sehen wir die Stadt in der Verantwortung der Notfallversorgung – nicht nur nach einem eventuellem Bau einer Zentralklinik.
Die Emder BĂŒrger haben nach nunmehr ĂŒber einem Jahr und zwei Monaten der Unsicherheit zum Thema Notfallversorgung, dass Recht auf eine ausfĂŒhrliche Darstellung, wie die âRund-um-die-Uhr-Notfallversorgungâ, die den BĂŒrgern immerhin durch den BĂŒrgerentscheid zugesichert wurde, funktionieren soll.
Wir bitten um eine sehr zeitnahe Beantwortung unseres Antrages.
Hier zur Erinnerung der Wortlaut der Fragestellung:
âSind Sie dafĂŒr, dass Ihre Stadt Emden unter Beibehaltung einer Rund-um-die-Uhr-Notfallversorgung in Emden
gemeinsam mit dem Landkreis Aurich eine neue kommunale Klinik im Raum Georgsheil baut?â »
- Antwortschreiben der Stadt zur GfE Anfrage vom 23.07.20 zur Notfallversorgung bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik:
« Eine Notfallversorgung wird gewÀhrleistet durch
1. Hausarzt- und Facharztpraxen im Stadtgebiet und medizinische Notfallzentren an den Klinikstandorten (werktags)
2. Anwesenheits- und Fahrdienst der KV-Bereitschaft auĂerhalb der normalen Sprechstundenzeiten (mittwochs, freitags, am Wochenende und an Feiertagen)
3. Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch die zentrale Notaufnahme des Krankenhauses
4. Rund-um-die-Uhr-Versorgung durch Notarzt- und Rettungsdienst (stationiert an oder in der NĂ€he aller Krankenhausstandorte)
– Derzeit Planung einer zusĂ€tzlichen Notfall-Triage-Praxis an jedem Standort, besetzt mit einem Allgemeinmediziner oder hausĂ€rztlichen Internisten des Krankenhauses, integriert in die zentrale Notaufnahme, in enger Zusammenarbeit mit der KassenĂ€rztlichen Vereinigung (âEin-Tresen-Lösungâ, sog. Braunschweiger Modell)
Ziel: Umsetzung nach notwendigen Umbauarbeiten im kommenden Jahr
– AbhĂ€ngig von den zu erwartenden Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA): Implementierung eines INZ (Integriertes Notfall-Zentrum) in Aurich (nach den derzeitigen Strukturvorgaben ist eine kardiologische Fachabteilung mit Herzkatheterlabor Voraussetzung dafĂŒr)
– Ab Inbetriebnahme der Zentralklinik: 1 .-4. wie oben
Geplant: – Notfall-Triage-Praxen an den âAltstandortenâ mit telemedizinischer Anbindung an das Zentralklinikum Rund-um-die-Uhr-Anlaufstelle fĂŒr âfuĂlĂ€ufigeâ NotfĂ€lle (leichte FĂ€lle werden vor Ort therapiert bzw. der hausĂ€rztlichen bzw. fachĂ€rztlichen Weiterbehandlung zugefĂŒhrt, schwere FĂ€lle werden von der Notfall-Triage-Praxis beispielsweise per Rettungsdienst in die Zentralklinik verbracht)
(Ggf. zusÀtzlicher Notarztstandort am Zentralklinikum, ggf. zusÀtzliche oder erweiterte Rettungswache in der NÀhe des Zentralklinikums Voraussetzung: VerÀnderungen des Rettungsdienstbedarfsplans)
Bei den Punkten 3. und 4. ist mit âKrankenhausâ die Zentralklinik gemeint, da dann die drei KrankenhĂ€user in den StĂ€dten Emden, Aurich und Norden nicht mehr existieren! »
- So sieht die âRund-um-die-Uhr Notfallversorgungâ der Emder BĂŒrger aus, fĂŒr die sie am 26. Mai 2019 bei dem BĂŒrgerentscheid abgestimmt haben!
Rainer Mettin: « Unter der âBeibehaltung einer Rund-um-die-Uhrâ-Notfallversorgung in Emden…â » haben sich die Emder BĂŒrger und die GfE nach der SchlieĂung des HSK etwas anderes vorgestellt!  »






